Warum wird der Lärmschutznachweis von Cercle Bruit im Kt. St. Gallen nicht akzeptiert und ist hier eine Änderung absehbar? Ein eigener Vollzug ist im föderalistischen System zwar möglich, aber aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Er birgt Fehlerquellen für Lieferanten, Planer, Installateure und Vollzugsbehörden.

Die Frage nach dem Warum können wir leider auch nicht beantworten. Wir sind aber weiterhin darum bemüht, dem Kanton St. Gallen die bewährte Praxis der restlichen Schweiz nahezulegen in der Hoffnung, dass sie ebenfalls übernommen wird.