Die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS ist die vom Bund und den Kantonen anerkannte und verantwortliche Vergabestelle für das Wärmepumpen-Gütesiegel in der Schweiz. Das Gütesiegelverfahren basiert auf dem EHPA Gütesiegel-Reglement und beinhaltet die europäische Prüfnorm EN 14511 und EN 14825. Das Gütesiegelverfahren wird durch die Gütesiegel-Kommission der FWS vollzogen. Die Kommission ist neutral und unabhängig.
Das Gütesiegel dient sowohl der Öffentlichkeit und den Fachleuten, als auch den Behörden, Elektrizitätswerken und Banken. Letztere gestalten Programme für Förderbeiträge, vergünstigte Tarife oder vergünstigte Zinsen in Abhängigkeit des Gütesiegels.
Das Wärmepumpen-Gütesiegel
Das Wärmepumpen-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung, die eine Vertriebsfirma für Wärmepumpen-Baureihen oder -Einzelgeräte mit den dazugehörigen Dienstleistungen erhalten kann. Das heisst das Gütesiegel bezieht sich nicht nur auf die technischen Eigenschaften der Wärmepumpen, sondern auch auf die Qualität der Planungsunterlagen und der Serviceorganisation. Die Anforderungen für das Gütesiegel sind im Gütesiegelreglement des europäischen Wärmepumpenverbandes EHPA festgelegt. Das Reglement wendet sich an serienmässig hergestellte Heizwärmepumpen mit oder ohne Brauchwarmwassererwärmung bis zu einer Heizleistung von 400 kW mit den Wärmequellen Luft, Erdwärme oder Wasser.
Produktetechnische Voraussetzungen
Damit ein Antragsteller ein Gütesiegel für eine Wärmepumpen Baureihe erlangen kann, muss er gemäss Gütesiegelreglement eine definierte Anzahl Wärmepumpen in einem anerkannten Wärmepumpenprüfinstitut gemessen und die Minimalanforderungen betreffend COP-Werten (Energieeffizienz) erfüllt haben. Das Prüfprozedere ist in den speziellen EHPA-Prüfreglementen beschrieben. Es ist auch möglich, nur ein Einzelgerät prüfen zu lassen und für dieses das Gütesiegel zu erhalten.
Prüfpunkte durch die Gütesiegelkommission Wärmepumpen
Bei der Erteilung des Gütesiegels Wärmepumpen prüft die Gütesiegelkommission folgende Punkte:
- Unabhängiger Nachweis der technischen Qualität der Wärmepumpe durch
a) den Prüfbericht 2 des Püfinstitutes, das die Messungen durchgeführt hatte, oder
b) alternativ das HP-Keymark - Konformitätserklärung
- Listen mit den Hauptkomponenten der Wärmepumpe
- Planungsunterlagen, technischen Daten, die Einbau- und Betriebsanleitungen
- Aufbau- und Ablauforganisation des Services
Verpflichtungen und Garantiebestimmungen
Der Kundendienst einer Vertriebsfirma mit Gütesiegel muss im Bedarfsfall innerhalb von 24 Stunden reagieren. Inhaber des Gütesiegels müssen nach Inbetriebnahme der Anlage eine Garantie von zwei Jahren auf die Wärmepumpe abgeben. Ebenfalls wird eine Erklärung verlangt, dass die Wärmepumpen während zehn Jahren mit gleichwertigen Ersatzteilen instandgesetzt werden können.
Gültigkeitsdauer und Qualitätssicherung
Das Gütesiegel hat Gültigkeit für drei Jahre ab Datum der Erst-Zertifizierung. Wird ein Gütesiegel von einem anderen Land auf einen Lieferanten in der Schweiz übertragen, so wird das Gültigkeitsdatum der Erst-Zertifizierung übernommen und die Gültigkeitsdauer kann dadurch ggf. weniger als drei Jahre sein. Wünscht der Gütesiegelinhaber eine Verlängerung, hat er diese bei der Gütesiegelkommission zu beantragen. Diese prüft den Antrag und entscheidet. Nach zwei Verlängerungen, also insgesamt maximal neun Jahren Gültigkeitsdauer, ist eine erneute technische Prüfung analog einer Erst-Zertifizierung erforderlich.
Die Qualitätssicherung wird mit Stichproben durch die Gütesiegelkommission gewährleistet. Diese erfolgt einerseits durch den Wärmepumpendoktor bei den ausgeführten Objekten, andererseits durch Stichprobenmessungen an zertifizierten Wärmepumpen an der Prüfstelle des Wärmepumpen-Prüf-Zentrum WPZ in Buchs SG.
Inhaber des Gütesiegels
Antragsteller für ein Gütesiegel sind entweder Hersteller oder Vertriebsfirmen. Die Inhaber des nationalen Gütesiegels müssen über einen eigenen Vertrieb mit Serviceorganisation verfügen. Wird die Wärmepumpe eines Herstellers von verschiedenen Vertriebsfirmen angeboten (inklusive der eigenen Vertriebsorganisation), so hat jede Vertriebsfirma einen eigenen Gütesiegelantrag zu stellen. Die übergeordnete Prüfung der Wärmepumpe nach EHPA-Prüfreglement ist jedoch nur einmal durchzuführen. Die einzelnen Vertriebsfirmen haben lediglich die Vertriebsunterlagen einzureichen und den Nachweis der Serviceorganisation zu erbringen.
Gütesiegellisten
Wir kennen in der Schweiz zwei Arten von Gütesiegeln. Im Normalfall kommt das internationale Gütesiegel-Wärmepumpen für die Schweiz (EHPA-Gütesiegelreglement) zum Tragen, welches Vollprüfungen an einem akkreditierten Wärmepumpen-Testzentrum verlangt. Das im Download-Bereich bereitgestellte Logo darf nur für nach EHPA-Gütesiegelreglement ausgezeichnete Wärmepumpen verwendet werden. Weiterhin kann das nationale, interimistische Gütesiegel Wärmepumpen vergeben werden, wenn im zeitlichen Ablauf der Beantragung des internationalen Gütesiegel Engpässe herrschen (beispielsweise bei Prüfzentren) und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass nach endgültiger Klärung der offenen Punkte das internationale Gütesiegel für die Schweiz ausgestellt wird.
WÄRMEPUMPEN MIT INTERNATIONALEM GÜTESIEGEL
https://ql.ehpa.org/de/database
WÄRMEPUMPEN MIT INTERIMISTISCHEM GÜTESIEGEL
Diese Wärmepumpen sind zusätzlich zu den Wärmepumpen mit internationalem Gütesiegel durch die Gütesiegelkommission Wärmepumpen für Förderprogramme freigegeben.
Nationale Gütesiegelliste (FWS), PDF-File
Nutzen für Endkunden und für die Behörde
Durch den Kauf einer gütesiegelgeprüften Wärmepumpe hat der Endkunde die Gewissheit, dass er ein Produkt mit einem hochwertigen Qualitätslabel erhält und eine Vertriebsfirma mit einer kompetenten Serviceorganisation und den erforderlichen Dienstleistungen dahinter steht. Das Gütesiegel ist insbesondere auch eine Grundlage für die Behörde bei Förderprogrammen und es leistet zudem einen wesentlichen Beitrag, damit die zukünftigen Energieeffizienz-Ziele in der Wärmetechnik erreicht werden können.