Nein, grundsätzlich entscheidet die Vollzugsbehörde des Kantons oder der Gemeinde. Es empfiehlt sich, die Situation opportunistisch zu beurteilen und die eigene Beurteilung mit dem Bauamt abzusprechen.
Nein, grundsätzlich entscheidet die Vollzugsbehörde des Kantons oder der Gemeinde. Es empfiehlt sich, die Situation opportunistisch zu beurteilen und die eigene Beurteilung mit dem Bauamt abzusprechen.