Gemäss einem kantonalen Verwaltungsgerichtsentscheid, welcher der FWS vorliegt, werden Fenster, die nicht geöffnet werden können, als lichtdurchlässige Baukörper deklariert.
Gemäss einem kantonalen Verwaltungsgerichtsentscheid, welcher der FWS vorliegt, werden Fenster, die nicht geöffnet werden können, als lichtdurchlässige Baukörper deklariert.