Die ChemRRV (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) sieht die Pflicht zur Überprüfung der Dichtigkeit von Geräten und Anlagen mit ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Kältemitteln vor. In der Kälte- und Wärmepumpenbranche ist diese Regelung akzeptiert und weitgehend unbestritten. Betreffend Vollzug tauchen jedoch regelmässig Fragen auf.
Die Verbände FWS, SVK, GKS und suissetec haben gemeinsam ein Positionspapier dazu erarbeitet. Wir sind zudem mit den Behörden in Kontakt, um die Details des Vollzugs zu regeln.