Bohrfirmen mit Gütesiegel

Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen

Qualitätssicherungssystem für Erdwärmesonden-Bohrfirmen

Die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS unterhält ein Qualitätssicherungssystem für Erdwärmesonden-Bohrfirmen, um sicherzustellen, dass die Bauherrschaften korrekt beraten, die Bauwerke umweltschonend erstellt, die Sonden nach dem Stand der Technik eingebaut, die Sicherheitsvorschriften eingehalten sowie dem Gewässer‐ und Grundwasserschutz Rechnung getragen werden.

Das Qualitätssicherungssystem zeichnet einerseits jene Bohrfirmen mit dem FWS-Gütesiegels für Erdwärmesonden-Bohrfirmen aus, welche sich verpflichten, eine Reihe von einschlägigen Normen, Richtlinien und Empfehlungen zu berücksichtigen. Andererseits stützt es sich auf geltende Gesetze und Verordnungen, Richtlinien und Normen ab und stellt sicher, dass diese auch eingehalten werden (kontrollierte Qualität). Insbesondere sind zu erwähnen:

  • Umweltschutzgesetz (USG), Luftreinhalteverordnung sowie kantonale und kommunale Lärmschutzverordnungen
  • Gewässerschutzgesetz (GSchG) und kantonale Ausführungsbestimmungen
  • Gewässerschutzverordnung (GSchV)
  • sia 118, Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
  • sia 384/6, Erdwärmesonden (2010)
  • sia 431, Entwässerung von Baustellen (1997)
  • VSS SN 640893, temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen
  • BAFU-Praxishilfe, Wärmenutzung aus Boden und Untergrund (2009)
  • BAFU, Wegleitung Umweltschutz (2004)

Mit dem Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen soll ein hohes Qualitätsniveau bei der Erstellung und Nutzung von Erdwärmesondenanlagen erreicht und auch für die Zukunft gewährleistet werden. Bohrfirmen, welche Träger des Gütesiegels sind, garantieren

  • einen hohen Kundennutzen durch kompetente Beratung
  • einen sorgsamen Umgang mit unserer Umwelt
  • einen Einsatz nach dem Stand der Technik unter der Verwendung von qualitativ einwandfreien Materialien
  • einen hohen Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Geltungsbereich und Umfang der Gütesicherung

Die Gütesicherung bezieht sich auf die Tätigkeit der Bohrunternehmung. Dies umfasst alle Bohrarbeiten und sonstigen Bauleistungen, die zum Einbringen der Erdwärmesonden notwendig sind. Ausgeschlossen sind alle nicht erdseitigen Arbeiten für Geothermieanlagen.

Der Qualitätsstandard wird gemäss den jeweiligen gültigen Verordnungen, Empfehlungen und Richtlinien festgelegt.

Weitergehende Auflagen sind Sache der zuständigen Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden.

Die Gütesiegelkommission

Die FWS setzt eine gesamtschweizerisch wirkende Kommission (Gütesiegelkommission EWS-Bohrfirmen, kurz: Gütesiegelkommission EWS) ein, die Kraft ihres Amtes das Gütesiegel EWS-Bohrfirmen vergibt, den Vollzug kontrolliert und fehlbare Firmen sanktioniert. Die Mitglieder der Gütesiegelkommission EWS werden durch das zuständige Organ der FWS gewählt.

Die Gütesiegelkommission EWS prüft die eingereichten Gesuche, führt ergänzende Prüfungen durch und stellt bei Erfüllung der Kriterien das Gütesiegel aus. Sie führt sporadisch Kontrollen bei Trägern des Gütesiegels durch und initiiert Weiterbildungskurse und –tagungen. Die Kommission unterhält engen Kontakt mit den kantonalen Bewilligungsbehörden.

Die FWS sorgt für eine angemessene Vertretung der Spezialisten der betroffenen Fachgebiete in der Kommission.

Downloads

Merkblätter