Wärmepumpen-System-Modul WPSM

Online-Antrag-WPSM-Zertifikat

25 von 26 Kantonen haben das WPSM als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. In den Kantonen, welche den Ersatz bisheriger Heizungen nicht fördern, kann in den meisten Fällen eine Förderung zwischen CHF 2’000.- und 10’000.-, inkl. MWST, bei der Organisation myclimate (www.myclimate.org) beantragt werden.

Der Bauherr erhält nach Abschluss der Installationsarbeiten und nach Prüfung der durch den Installateur eingereichten Dokumente durch eine neutrale Prüfstelle der FWS ein Anlagezertifikat. In den meisten Kantonen und bei myclimate ist dieses die Grundlage für die Auszahlung der zugesagten Fördergelder.

Das Anlagezertifikat wird in jedem Fall dem Bauherrn durch die FWS verrechnet. Es kostet CHF 350.- + MWST. Das Anlagezertifikat wird ausgestellt, wenn der Antrag geprüft und als in Ordnung befunden wurde und wenn die Rechnung bezahlt wurde. Wird die Wärmepumpenanlage einer Stichprobe unterzogen, wird das Zertifikat erst nach der Durchführung der Stichprobe ausgegeben.

Im 2. oder 3. Jahr nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpe erfolgt eine Kontrolle durch den Lieferanten der Wärmepumpe. Damit werden die Energieeffizienz der Anlage gesichert und gleichzeitig die Bedürfnisse und Komfortansprüche der Bewohner der Liegenschaft optimal berücksichtigt und aufeinander abgestimmt. Diese Arbeit ist in der Regel in der Offerte des Installateurs bereits enthalten. Wenn nicht, wird sie in aller Regel vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Sie stellt eine geldwerte Leistung dar, da der Bauherr damit auch Stromkosten sparen kann.

Mehr über WP-System-Module erfahren
Anleitung Webapplikation Kantone
Online-Antrag-WPSM-Zertifikat