Nein. Es gilt die Erfahrung und der Grundsatz “nach bestem Wissen und Gewissen”. So ist ein gewinkeltes Gebäude als einspringende Fassadenecke zu beurteilen. Hingegen ist ein kleiner Anbau nicht als solche zu beurteilen.
Nein. Es gilt die Erfahrung und der Grundsatz “nach bestem Wissen und Gewissen”. So ist ein gewinkeltes Gebäude als einspringende Fassadenecke zu beurteilen. Hingegen ist ein kleiner Anbau nicht als solche zu beurteilen.