Eine Baubeiligung und ein Lärmschutznachweis gelten für das aktuelle Bauvorhaben und sind in diesem Zusammenhang massgebend. Eventuelle Veränderungen in der nahen oder fernen Zukunft müssen nicht berücksichtigt werden.
Eine Baubeiligung und ein Lärmschutznachweis gelten für das aktuelle Bauvorhaben und sind in diesem Zusammenhang massgebend. Eventuelle Veränderungen in der nahen oder fernen Zukunft müssen nicht berücksichtigt werden.