Wenn jede Wohnung eine eigene Wärmepumpenanlage bekommt, muss das Fenster des lärmempfindlichen Raumes der nächsten Eigentumswohnung berücksichtigt werden.
Wenn jede Wohnung eine eigene Wärmepumpenanlage bekommt, muss das Fenster des lärmempfindlichen Raumes der nächsten Eigentumswohnung berücksichtigt werden.