Diese Vorgabe tritt erst ab 1.11.2024 in Kraft. Die Industrie wird zu diesem Zeitpunkt auf diesen Wert vorbereitet sein. Das Bundesamt für Umwelt stellt ausserdem Umrechnungshilfen zur Verfügung, welche bei einer abweichenden Temperatur die Umrechnung auf den Wert bei +2°C ermöglichen.