Grundsätzlich bezahlt dann der Besitzer. Je nach Ausformulierung des Werkvertrages kann allenfalls der Auftragnehmer/Installateur in Regress genommen werden.
Grundsätzlich bezahlt dann der Besitzer. Je nach Ausformulierung des Werkvertrages kann allenfalls der Auftragnehmer/Installateur in Regress genommen werden.